Arbeitsschutz

Sicherheitstechnische Betreuung

Sicherheitstechnische Betreuung nach dem Arbeitsschutzgesetz, auch Abseits von Standards und mit Lösungen für integrierte Management-Systeme!

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) soll die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Unternehmer, für die sie tätig sind, in allen Fragen der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung unterstützen. Dies gilt für alle Mitarbeiter denen Pflichten im Arbeitsschutz übertragen wurden. Sie hilft dabei, Gesundheitsgefahren im Betrieb aufzudecken, sie zu reduzieren und im besten Fall ganz abzustellen. Sie berät bei besonderen Anlässen in sicherheitsrelevanten Fragen, zum Beispiel wenn Arbeitsplätze neu geschaffen oder umgestaltet, besondere Geräte und Maschinen angeschafft oder Arbeitsweisen erheblich verändert werden. Die Fachkraft soll das Unternehmen regelmäßig oder zu bestimmten Anlässen besuchen und ihre Tätigkeit dokumentieren.

Hubarbeitsbühnen Ausbildung

Nächster Termin 28. April 2016 für ein Angebot bzw. Anmeldung senden Sie bitte ein E-Mail oder rufen Sie uns an.

Benutzen Sie oder Ihre Mitarbeiter Hubarbeitsbühnen? Sind diese 18 Jahre alt, Ausgebildet, persönlich und körperlich geeignet, unterwiesen und schriftlich beauftragt? Wenn dies nicht der Fall ist, müssen Sie handeln um bei einem Unfall nicht haftbar gemacht zu werden! Gerne berate ich Sie zu diesem Thema.

Flyer - Hubarbeitsbühnen-Ausbildung

Sifa.Info für Qualität in der Ausbildung!

Flurförderzeugführer

Benutzen Sie oder Ihre Mitarbeiter Flurförderzeuge? Sind diese 18 Jahre alt, Ausgebildet, persönlich und körperlich geeignet, unterwiesen und schriftlich beauftragt? Wenn dies nicht der Fall ist, müssen Sie handeln um bei einem Unfall nicht haftbar gemacht zu werden! Gerne berate ich Sie zu diesem Thema.

Flyer Flurföderzeugführer-Ausbildung

Organisatorische Haftung für Unternehmer

Analysieren Sie Ihren Organisationsgrad

Analysieren Sie Ihren Organisationsgrad

Viele Unternehmen und Unternehmer sind nicht ausreichend organisatorisch für den Haftungsfall abgesichert.

Eine Haftung durch Organisationsverschulden droht. Um dies zu verhindern, müssen Unternehmer die Erfüllung gesetzlicher Pflichten organisieren. Wenn Sie noch nicht wissen, wo Sie stehen und welche Pflichten der Gesetzgeber Ihnen z.B. im Arbeitsschutz auferlegt hat, so können Sie sich ganz unverbindlich mit dem GDA-Orgacheck informieren in den meisten Fällen reicht die Basisversion aus, um in 30 min einen Überblick zu bekommen. Sollten Sie Fragen, auch aus anderen Themenbereichen haben, so freue ich mich über Ihre Rückmeldung!

Sicherheitstechnische Betreuung

Sie benötigen eine sicherheitstechnische Betreuung nach dem Arbeitsschutzgesetz oder einfach nur Unterstützung im Bereich Arbeitsschutz, dann sind Sie hier richtig. Auch für den Bereich Gefahrstoffe, Reach und die nachhaltige Verbesserung der Unfallzahlen wird Ihr Unternehmen unterstützt. Arbeitsschutz = Unternehmerpflicht und dabei unterstütz Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Somit können Sie Ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen! Nachhaltigkeit spielt dabei ein große Rolle, um den Arbeitsschutz als Teil des Arbeitsprozesses in die Abläufe zu integrieren. Nehmen Sie einfach Kontakt auf, für ein persönliches Gespräch.

Wichtige Themen im Arbeitsschutz:
- Organisation des Unternehmens im Arbeitsschutz
- Gefährdungsbeurteilungen der verschiedenen Belastungsfaktoren und Betriebsanweisungen in verständlicher Form, Unterweisungen der Mitarbeiter, an die jeweilige Situation angepasst Verhaltensänderung für mehr Sicherheit, Gute Führung auch für den Arbeitsschutz, psychische Belastungen erkennen und vermeiden (Gefährdungsbeurteilung).

Wo stehen Sie?

Das können Sie gerne auf der folgenden Internetseite selbst checken:

http://www.gda-orgacheck.de/

Es werden auch App's für Smartphones (Android und Iphone) angeboten!

Sie können mit der Basisversion beginnen.

Wenn Sie dabei Fragen haben, rufen Sie einfach an.

Mobil: 0171 47 44 025



Psychische Belastungen

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen, ein Thema für die Unternehmen, das an Wichtigkeit gewinnt. Die gesetzlichen Grundlagen dafür finden sich hier:

Arbeitsschutzgesetz 5 (3) Punkt 6

Aber wie kann man das Beurteilen?

Am einfachsten sind die psychischen, körperlichen Belastungen zu beurteilen, die zu Stress und damit zu psychischen Belastungen führen:

Lärm, Hitze, Staub, Zeit- und Termindruck, Informationsflut und mangelnde Einarbeitung und Unterweisung. Diese Faktoren sind recht gut zu bewerten. Leider ist das aber nur ein Teil der Belastungen, die bei Mitarbeitern als Stressoren wirken können und somit zu psychischen Belastungen führen können.

Weitere mögliche Ursachen für psychische Belastungen können sein:

- mangelhafte Einweisung, Unterweisung und Schulung
- unklare Arbeitsaufgabe
- fehlende Information oder schlechter Informationsfluss
- ungerechte Arbeitsverteilung
- Über- oder Unterforderung
- Zeitdruck, Monotonie
- empfundene Sinnlosigkeit der Arbeit
- unbefriedigende Berufsentwicklung
- Angst um den Arbeitsplatz
- dauerhafter Ärger durch schlechte Arbeitsorganisation
- Probleme mit Kollegen oder Vorgesetzten
- Probleme im Privatleben

All diese Einflussfaktoren führen zu Belastungen welche einen negativen Einfluss auf den Mitarbeiter haben können und damit zu schlechten Arbeitsergebnissen, Unlust und Frust führen. Eine Negativspirale die in den meisten Fällen vom Mitarbeiter selbst nicht mehr gestoppt werden kann. Hier ist Hilfe von Außen nötig.

Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, welche individuell für das Unternehmen ergriffen werden können. Erst einmal um Belastungen des Mitarbeiters zu erkennen und dann um diese Belastungen zu reduzieren, bzw. um dem Mitarbeiter Hilfe an zu bieten.

In den Fällen, in denen keine Hilfe angeboten wird und der Mitarbeiter die negativ Spirale nicht selbst verlassen kann, kommt es zu Ausfällen durch Krankheit, die nicht selten mehr als 6 Monate dauern. Oftmals ist der Krankheitsverlauf so schwerwiegend das die Mitarbeiter mehr als ein Jahr arbeitsunfähig sind oder sogar nicht mehr an den Arbeitsplatz zurückkehren können (Entlassung / Kündigung).

In Zeiten von Fachkräftemangel ist es für den Unternehmer nicht nur eine gesetzliche und moralische Pflicht den Mitarbeiter vor psychischen Belastungen zu bewahren, sondern es ist auch ein wirtschaftlicher Faktor und ein Wettbewerbsfaktor.

Und warum nehmen die psychischen Belastungen und die damit verbundenen Krankheiten weiter zu?

In vielen Bereichen der Arbeitswelt ist die Belastung und die Leistungsdichte immer weiter gestiegen. Aber auch die Schnelligkeit und die stetige Veränderung sind große Belastungsfaktoren für den Mitarbeiter.

Beispiel:
Wenn vor 25 Jahren ein Problem zu lösen war, dann wurde erst mal telefoniert und versucht bei Kollegen und Kontakten Informationen zu einer Lösung zu beschaffen. Eventuell wurde dann Informationsmaterial per Post geschickt. In einigen Fällen musste auch erst einmal in einer Bibliothek nach Informationen gesucht werden, oder es mussten neue Kontakte geknüpft werden. Der wichtigste Faktor hierbei aber war die Zeit, die verging, bis die Information verfügbar war und dem Puzzel hinzugefügt werden konnte. Es dauerte Tage, Wochen, Monate, je nach Komplexität des Problems oder der Aufgabenstellung. Und dazwischen war Zeit die neuen Informationen zu verarbeiten und um über das Problem nach zu denken.

Und heute? Wenn heute ein Problem gelöst werden muss, steht die notwendige Information innerhalb von 15 Minuten zur Verfügung und nach 45 Minuten fragt der Vorgesetzte, warum noch keine Entscheidung getroffen wurde!

Dies ist aber nur ein Faktor und ein Beispiel für eine psychische Belastung des Mitarbeiters. Je nach Art der Arbeit, der Vorgesetzten, der Kollegen, der Organisation usw. kommen weitere Faktoren hinzu.

Diese Schnelligkeit und der damit verbundene Druck auf dem Mitarbeiter, ist für die Problemlösung denkbar ungünstig. Der durch den Druck verursachte Stress löst im Mitarbeiter eine Reaktion aus, welche das Denken behindert. Somit ist die Grundlage für eine negativ Spirale gelegt.

Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt auf!

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